Bucherscheinung: EU-Taxonomie und KMU
Im Juli erschien im Springer Gabler Verlag das Buch „Einfluss der EU-Taxonomie auf den Mittelstand“ von agenda.N Gründerin Meike Lerner.
Die EU-Taxonomie soll den Rahmen für eine Umleitung der Kapitalmarktströme hin zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten bilden und so zur Finanzierung der nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft beitragen. KMU sind von diesen Maßnahmen explizit ausgeschlossen (bis auf die Gruppe der kapitalmarktorientierten KMU) ‒ dabei gehören in Deutschland mehr als 99 Prozent aller Unternehmen zur Gruppe der KMU. Wie kann eine Transformation gelingen, wenn die überwältigende Mehrzahl der Unternehmen nicht von den Maßnahmen der EU-Taxonomie betroffen ist? Das Buch beantwortet die Frage, ob und wenn ja in welcher Form KMU in der Praxis (indirekt) von der EU-Taxonomie betroffen sein werden und welche Auswirkungen die EU-Taxonomie auf die Geschäftsentscheidungen und -prozesse dieser Unternehmen hat. Hierfür wird die EU-Taxonomie in den Gesamtkontext der Sustainable Finance Strategie der EU eingeordnet und ihre Auswirkungen sowohl auf Unternehmen der Real- als auch auf die der Finanzwirtschaft ausführlich beschrieben.
Das Buch ist in der Reihe „BestMasters“ bei Springer erschienen. Basierend auf einem Review Prozess werden in der Reihe sehr gute Masterarbeiten ausgewählt und veröffentlicht. Die Inhalte dieses Buchs entsprechen der Masterarbeit von Meike Lerner, die sie Anfang 2023 am Umwelt-Campus Birkenfeld einreichte und die zudem mit dem Bürkle Preis ausgezeichnet wurde.
„Einfluss der EU-Taxonomie auf den Mittelstand“ gibt es als E-Book oder als physische Ausgabe direkt bei Springer.

Wissen, handeln, kommunizieren: DIMATE zeigt, wie es geht
Gut ein Jahr nach dem Auftaktworkshop zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie ist das Bochumer Unternehmen DIMATE einen guten Schritt weiter und berichtet nun über die ersten Erfolge.
Im Juli 2022 durften wir DIMATE im Rahmen eines zweitägigen Workshops dabei unterstützen, eine Nachhaltigkeitsstrategie basierend auf den SDGs zu entwickeln. Das Team war extrem motiviert, die Ergebnisse beeindruckend – und alles andere als flüchtig (hier gehts zur Story). Basierend auf den damals identifizierten Unternehmens-SDGs wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, die Schritt für Schritt umgesetzt wurden und werden.
Heute, ein Jahr später, sind etliche Erfolge spruchreif. Zeit also, um Kunden und Partner über das Erreichte in Form einer kleinen aber feinen Nachhaltigkeitsbroschüre zu informieren. Und auch dabei durften wir die Bochumer unterstützen und Konzept, Text und Layout beisteuern.
Als starker Partner positionieren
Das Reden über Nachhaltigkeitserfolge ist dabei alles andere als reine Nabelschau, wie Peter Rosiepen, Geschäftsführer bei DIMATE, betont: „Unsere Kunden betreiben sicherheitsrelevante Anlagen und Komponenten. Viele kommen aus dem Energiesektor, betreiben zum Beispiel Raffinerien. Verständlicherweise stehen diese Unternehmen in einer besonderen Verantwortung, über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben wie der CSRD oder der Taxonomie, aber auch darüber hinaus. Als Dienstleister dieser Großunternehmen sind wir gefragt, unseren Teil zu der Berichterstattung beizutragen. Davon abgesehen möchten wir aber auch aufzeigen, dass unsere Dienstleistung, die im Digitalisieren der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung besteht, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann. Wir sind der Meinung, dass an jeder Stellschraube gedreht werden muss, um die nachhaltigen Entwicklungsziele zu erreichen. Und wir möchten unseren Beitrag dazu leisten.“
Mit der Broschüre positioniert sich DIMATE also proaktiv als starker Partner in Sachen Nachhaltigkeit signalisiert gleichzeitig, dass auch nicht berichtspflichtige mittelständische Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette leisten können und müssen.
Klicken Sie hier, um einen Blick in die Broschüre zu werfen.
Fachkräftemangel in KMU
Gewichtigstes Pfund gelangt nicht in Waagschale
Fast 50 Prozent der deutschen KMU haben Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden.[1] Das liegt am demographischen Wandel und an geburtenschwachen Jahrgängen – aber auch an einem anderem Jobverständnis der jungen Generation. Die will nämlich lieber Lebensqualität statt Leistungsdruck, Diversity statt Dauermeetings und Purpose statt Porsche fahren. Kurz: Sie will nachhaltige Arbeitsplätze und Arbeitgeber. KMU sind solche Arbeitgeber, sie reden nur zu wenig darüber. Vielleicht, weil sie auch zu wenig darüber wissen?
Unter Nachhaltigkeit versteht man ein ökologisch, ökonomisch und sozial verantwortungsvolles Handeln. Und genau das ist das Erfolgsrezept von kleinen und mittleren Unternehmen und der Grund dafür, warum es unter ihnen branchenübergreifend so viele Hidden Champions gibt. Überlegen wir doch mal: KMU sind in ihrer Region oft stark verwurzelt, bieten Ausbildungsplätze, sponsorn den lokalen Fußballclub und fühlen sich verantwortlich für ihre Mitarbeitenden – egal, ob diese schwäbisch oder türkisch sprechen. Sie sind in ihrer Region gut vernetzt, jeder guckt jedem ein bisschen auf die Finger und darauf, dass die wirtschaftliche Grundlage für alle gewahrt bleibt. Das schließt das Fleckchen Erde, auf dem sich das Unternehmen befindet, oft mit ein. KMU stehen außerdem oft auf einem soliden finanziellen Sockel, die Eigenkapitalquoten liegen um die 50 Prozent.
Nicht selten ist sogar der Unternehmenszweck ein nachhaltiger. Das gilt für die gesamte Gesundheits- und Sozialwirtschaftsbranche aber potenziell auch für die Abfallwirtschaft, für Ingenieursberufe für Softwareunternehmen, etc..
Nachhaltigkeit in Szene setzen und fürs Recruiting nutzen
Kurzum: KMU haben ein intrinsisch angelegtes Nachhaltigkeitsverständnis und -verhalten. Damit sind sie gegenüber großen Unternehmen, die sich die Nachhaltigkeit erst mühsam erarbeiten müssen, klar im Vorteil. Im Rennen um motivierte Young Professionals könnten KMU dadurch die Nase vorn haben – auch, weil flexible Arbeitsmodelle, Jobsicherheit und Familienvereinbarkeit längst gelebte Praxis sind.
Dass sie es meist nicht haben, liegt mitunter auch daran, dass KMU ihr Ass am Arbeitsmarkt nicht ausspielen. Ob aus Unwissenheit, aus Bescheidenheit oder, weil die Vorteile nicht so richtig griffig formuliert werden können.
Eine authentische, ehrliche und individuelle Nachhaltigkeitskommunikation macht KMU fit für künftige Herausforderungen und zum attraktiven Arbeitgeber für engagierte, motivierte und sinnsuchende Nachwuchskräfte.
agenda.N unterstützt Unternehmen bei der Herausarbeitung der eigenen Nachhaltigkeitsstärken auf Basis der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, bei der Profilschärfung und dabei, die Stärken im richtigen Ton bei den Zielgruppen zu platzieren.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns darauf, Ihr Unternehmen ins echte Licht zu rücken.
[1] Gothaer KMU Studie 2022 (https://presse.gothaer.de/pressreleases/gothaer-kmu-studie-2022-fachkraeftemangel-verschaerft-sich-drastisch-3198823)
Neue Fristen für Berichtspflicht nutzen
Verschnaufpause in Sachen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Nach aktuellem Stand wird das Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die betroffenen Unternehmensgruppen nach hinten verschoben. Ein Grund zum Zurücklehnen ist das aber nicht. Denn die Sammlung und Aufbereitung der notwendigen Daten kostet Zeit. Die wurde nun gewährt – und sollte klug genutzt werden.
Erst Ende Juni wurde eine politische Einigung zur CSRD zwischen Europäischem Rat und Parlament erzielt, die nun noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden muss. Die jetzige Einigung beruht auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem April 2021 für eine Änderung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten.
Von der CSRD betroffene Unternehmen
Die Entscheidung ist einer der letzten Schritte des Vorhabens, die Pflichten für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen sowohl auszuweiten als auch zu verschärfen. Die CSRD gilt demnach künftig für
- alle kapitalmarktorientierten Unternehmen (ausgenommen kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen)
- große, haftungsbeschränkte Unternehmen in der EU
Als groß gelten alle Unternehmen, die zwei dieser drei Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
- Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro
- Mehr als 250 Mitarbeitende
Nicht-kapitalmarktorientierte KMU bis 250 Mitarbeitende sind also nach wie vor nicht direkt von den Berichtspflichten betroffen. Indirekt werden sie als Teil der Lieferkette ihrer berichtspflichtigen Kunden aber ebenfalls aufgefordert sein, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten offenzulegen.
Verschärft werden die Regeln in der CSRD im Gegensatz zur vorher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dahingehend, dass die Angaben zur Nachhaltigkeit ebenso valide wie die zu den Finanzen des Unternehmens sein müssen. Darüber hinaus gilt die doppelte Materialität, also der Ansatz, dass sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit seiner Umwelt berücksichtigt werden müssen, als auch die der unmittelbaren Umwelt auf das Wirken des Unternehmens.
Neue Termine für Umsetzung
Bis vor kurzem war vorgesehen, dass Unternehmen ab 2024 rückwirkend für das Berichtsjahr 2023 gemäß den Vorgaben der CSRD berichten müssen. In der Fassung vom Juni dieses Jahres wurden nun neue Fristen angesetzt. Stand heute gilt:
- Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig waren (Hauptmerkmal: Über 500 Mitarbeitende sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen), müssen erstmals 2025 für das Berichtsjahr 2024 berichten.
- Alle anderen großen Unternehmen müssen ab 2026 für das Jahr 2025 berichten.
- Kapitalmarktorientierte KMU (außer Kleinstunternehmen) dann ein Jahr darauf, also ab 2027 für das Berichtsjahr 2026.
Zeit sinnvoll für Orgastruktur nutzen
Insbesondere solche Unternehmen, die bisher nicht unter die Berichtspflicht fielen und für die Nachhaltigkeitsberichte Neuland sind, sollten die geschenkte Zeit nutzen. Zum Beispiel dafür, die notwendigen Strukturen für die Beschaffung und Konsolidierung der Zahlen, Daten und Informationen aufzubauen, die im Bericht angegeben werden müssen. Auch sollten Prozesse festgelegt werden, um die Richtigkeit und Validität der Daten zu gewährleisten und zu überprüfen.
Denn, wie auch das Handelsblatt am 2. September 2022 (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/reporting-mit-nachhaltigkeitsberichten-beim-kunden-punkten/28643912.html) in einem Beitrag hervorhob: Die Beschaffung der Zahlen wird Unternehmen vor große Herausforderungen stellen, da sie weit über zum Beispiel die Messung des Energieverbrauchs hinaus gehen. In vielen Unternehmen abseits der großen Konzerne existieren weder die Kapazitäten noch die passenden Konzepte und Prozesse, um den Anforderungen an die CSRD gerecht zu werden.
Unkomplizierter Einstieg für KMU dank SDG
Je kleiner ein Unternehmen ist, desto anspruchsvoller wird es werden, die CSRD umzusetzen. Auch darum sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU explizit von der Direktive ausgenommen. Allerdings ist schon jetzt – auch mit Blick auf die Taxonomie Verordnung – klar: Wer nicht berichtet, verliert. Und zwar Kunden, Aufträge, gute Kreditbedingungen, Förderungen oder qualifizierte Mitarbeitende. Darum sollten sich KMU mit der Berichterstattung unbedingt beschäftigen und jetzt anfangen, ihre Strukturen und Prozesse darauf vorzubereiten.
Ein ebenso einfacher wie effektiver Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit und Berichterstattung sind die Sustainable Development Goals, die Unternehmen Orientierung bei der eigenen Nachhaltigkeitsausrichtig geben können. Darauf aufbauend lassen sich Strategien erarbeiten und Maßnahmen aufsetzen, deren Monitoring dann automatisch zum Nachhaltigkeitsbericht führt.
Was fordert die CSRD?
Welche Anforderungen die CSRD genau stellen wird, wird in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt werden. Erarbeitete wurden diese von der European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG. Bis einschließlich 8. August 2022 konnte der ESRS Entwurf kommentiert werden, nun hat die EFRAG bis November dieses Jahres Zeit, die wohl zahlreichen Kommentierungen zu sichten und abzuwägen, bevor sie ihren endgültigen Vorschlag der Europäischen Kommission übergibt, die auf der ESRS Basis einen delegierten Rechtsakt schreiben soll. Es ist abzusehen, dass sich die ESRS an bisherigen Berichtsstandards wie zum Beispiel denen des International Sustainability Standards Board (ISSB) orientieren wird, um Parallelstrukturen weitestgehend zu vermeiden. Inwiefern aber zum Beispiel in Deutschland bewährte Reportingstandards wie der DNK ihre Systematik beibehalten können, ist offen.