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	<title>Corporate Sustainability Reporting Directive Archive - agenda.N</title>
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	<description>Beratung für nachhaltig sportliche Transformation</description>
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	<title>Corporate Sustainability Reporting Directive Archive - agenda.N</title>
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		<title>Neue Fristen für Berichtspflicht nutzen</title>
		<link>https://agenda-n.de/2022/09/07/neue-fristen-fuer-berichtspflicht-nutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jan Mikes]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Sep 2022 11:40:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Berichtspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Corporate Sustainability Reporting Directive]]></category>
		<category><![CDATA[CSRD]]></category>
		<category><![CDATA[deutscher nachhaltigkeitskodex]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verschnaufpause in Sachen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Nach aktuellem Stand wird das Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die betroffenen Unternehmensgruppen nach hinten verschoben. Ein Grund zum Zurücklehnen ist das aber nicht. Denn die Sammlung und Aufbereitung der notwendigen Daten kostet Zeit. Die wurde nun gewährt – und sollte klug genutzt werden.&#160; Erst Ende Juni [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Verschnaufpause in Sachen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Nach aktuellem Stand wird das Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die betroffenen Unternehmensgruppen nach hinten verschoben. Ein Grund zum Zurücklehnen ist das aber nicht. Denn die Sammlung und Aufbereitung der notwendigen Daten kostet Zeit. Die wurde nun gewährt – und sollte klug genutzt werden.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erst Ende Juni wurde eine politische Einigung zur CSRD zwischen Europäischem Rat und Parlament erzielt, die nun noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden muss. Die jetzige Einigung beruht auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem April 2021 für eine Änderung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Von der CSRD betroffene Unternehmen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung ist einer der letzten Schritte des Vorhabens, die Pflichten für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen sowohl auszuweiten als auch zu verschärfen. Die CSRD gilt demnach künftig für</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>alle kapitalmarktorientierten Unternehmen (ausgenommen kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen)</strong></li>



<li><strong>große, haftungsbeschränkte Unternehmen in der EU</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Als groß gelten alle Unternehmen, die zwei dieser drei Merkmale erfüllen:</p>



<ol class="wp-block-list" type="1">
<li><strong>Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro</strong></li>



<li><strong>Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro</strong></li>



<li><strong>Mehr als 250 Mitarbeitende</strong></li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht-kapitalmarktorientierte KMU bis 250 Mitarbeitende sind also nach wie vor nicht direkt von den Berichtspflichten betroffen. Indirekt werden sie als Teil der Lieferkette ihrer berichtspflichtigen Kunden aber ebenfalls aufgefordert sein, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten offenzulegen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verschärft werden die Regeln in der CSRD im Gegensatz zur vorher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dahingehend, dass die Angaben zur Nachhaltigkeit ebenso valide wie die zu den Finanzen des Unternehmens sein müssen. Darüber hinaus gilt die doppelte Materialität, also der Ansatz, dass sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit seiner Umwelt berücksichtigt werden müssen, als auch die der unmittelbaren Umwelt auf das Wirken des Unternehmens.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neue Termine für Umsetzung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis vor kurzem war vorgesehen, dass Unternehmen ab 2024 rückwirkend für das Berichtsjahr 2023 gemäß den Vorgaben der CSRD berichten müssen. In der Fassung vom Juni dieses Jahres wurden nun neue Fristen angesetzt. Stand heute gilt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig waren (Hauptmerkmal: Über 500 Mitarbeitende sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen), müssen&nbsp;<strong>erstmals 2025 für das Berichtsjahr 2024 berichten.</strong></li>



<li>Alle anderen großen Unternehmen müssen&nbsp;<strong>ab 2026 für das Jahr 2025 berichten</strong>.</li>



<li>Kapitalmarktorientierte KMU (außer Kleinstunternehmen) dann ein Jahr darauf, also&nbsp;<strong>ab 2027 für das Berichtsjahr 2026.</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zeit sinnvoll für Orgastruktur nutzen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Insbesondere solche Unternehmen, die bisher nicht unter die Berichtspflicht fielen und für die Nachhaltigkeitsberichte Neuland sind, sollten die geschenkte Zeit nutzen. Zum Beispiel dafür, die notwendigen Strukturen für die Beschaffung und Konsolidierung der Zahlen, Daten und Informationen aufzubauen, die im Bericht angegeben werden müssen. Auch sollten Prozesse festgelegt werden, um die Richtigkeit und Validität der Daten zu gewährleisten und zu überprüfen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn, wie auch das Handelsblatt am 2. September 2022 (<a href="https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/reporting-mit-nachhaltigkeitsberichten-beim-kunden-punkten/28643912.html">https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/reporting-mit-nachhaltigkeitsberichten-beim-kunden-punkten/28643912.html</a>) in einem Beitrag hervorhob: Die Beschaffung der Zahlen wird Unternehmen vor große Herausforderungen stellen, da sie weit über zum Beispiel die Messung des Energieverbrauchs hinaus gehen. In vielen Unternehmen abseits der großen Konzerne existieren weder die Kapazitäten noch die passenden Konzepte und Prozesse, um den Anforderungen an die CSRD gerecht zu werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unkomplizierter Einstieg für KMU dank SDG</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Je kleiner ein Unternehmen ist, desto anspruchsvoller wird es werden, die CSRD umzusetzen. Auch darum sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU explizit von der Direktive ausgenommen. Allerdings ist schon jetzt – auch mit Blick auf die Taxonomie Verordnung – klar: Wer nicht berichtet, verliert. Und zwar Kunden, Aufträge, gute Kreditbedingungen, Förderungen oder qualifizierte Mitarbeitende. Darum sollten sich KMU mit der Berichterstattung unbedingt beschäftigen und jetzt anfangen, ihre Strukturen und Prozesse darauf vorzubereiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein ebenso einfacher wie effektiver Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit und Berichterstattung sind die Sustainable Development Goals, die Unternehmen Orientierung bei der eigenen Nachhaltigkeitsausrichtig geben können. Darauf aufbauend lassen sich Strategien erarbeiten und Maßnahmen aufsetzen, deren Monitoring dann automatisch zum Nachhaltigkeitsbericht führt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was fordert die CSRD?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Welche Anforderungen die CSRD genau stellen wird, wird in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt werden. Erarbeitete wurden diese von der European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG. Bis einschließlich 8. August 2022 konnte der ESRS Entwurf kommentiert werden, nun hat die EFRAG bis November dieses Jahres Zeit, die wohl zahlreichen Kommentierungen zu sichten und abzuwägen, bevor sie ihren endgültigen Vorschlag der Europäischen Kommission übergibt, die auf der ESRS Basis einen delegierten Rechtsakt schreiben soll. Es ist abzusehen, dass sich die ESRS an bisherigen Berichtsstandards wie zum Beispiel denen des International Sustainability Standards Board (ISSB) orientieren wird, um Parallelstrukturen weitestgehend zu vermeiden. Inwiefern aber zum Beispiel in Deutschland bewährte Reportingstandards wie der DNK ihre Systematik beibehalten können, ist offen.&nbsp;</p>
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		<title>Greenwashing: Grünes Gift für den Finanzmarkt</title>
		<link>https://agenda-n.de/2022/06/02/greenwashing-gruenes-gift-fuer-den-finanzmarkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jan Mikes]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jun 2022 15:30:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Corporate Sustainability Reporting Directive]]></category>
		<category><![CDATA[CSRD]]></category>
		<category><![CDATA[ESG]]></category>
		<category><![CDATA[Fälschung]]></category>
		<category><![CDATA[Greenwashing]]></category>
		<category><![CDATA[NFRD]]></category>
		<category><![CDATA[taxonomie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Desiree Fixler ist die Frau der Woche: Die ehemalige Nachhaltigkeitsmanagerin der DWS sorgte mit ihren Vorwürfen des Greenwashings für eine Razzia bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber und in der Folge für den Rücktritt des Vorstandsvorsitzendes des Fondsanbieters, Asoka Wöhrmann. Aber was genau wird dem Fondsanbieter vorgeworfen? Unabhängig davon, ob die Razzia von Bundeskriminalamt, Bafin und Staatsanwaltschaft [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Desiree Fixler ist die Frau der Woche: Die ehemalige Nachhaltigkeitsmanagerin der DWS sorgte mit ihren Vorwürfen des Greenwashings für eine Razzia bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber und in der Folge für den Rücktritt des Vorstandsvorsitzendes des Fondsanbieters, Asoka Wöhrmann. Aber was genau wird dem Fondsanbieter vorgeworfen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig davon, ob die Razzia von Bundeskriminalamt, Bafin und Staatsanwaltschaft in den Frankfurter Geschäftsräumen etwas justiziables zutage fördern wird, ist der Schaden für die DWS, für die Deutsche Bank und den gesamten Finanzplatz katastrophal. Allein das Medienecho, das die Durchsuchung und der mit den Greenwashing-Vorwürfen erklärte Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden auslöste, ist vernichtend.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Greenwashing schlägt Bilanzfälschung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Man muss sich das einmal vorstellen: Während Wirecard trotz zahlreicher seriöser Hinweise auf Bilanzfälschungen jahrelang von Bafin und Staatsanwaltschaft unbehelligt Geldbeträge und Transaktionen erfinden durfte, reichte der Hinweis einer ehemaligen Mitarbeiterin auf mögliches Greenwashing seitens der DWS im vergangenen Jahr und deren Büroräume wurden auf den Kopf gestellt.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diesen Klops dürften etliche Finanzmarktakteure immer noch nicht verdaut haben, sind grüne Finanzprodukte doch gerade der Renner und Liebling von Anlegern und Verkäufern gleichermaßen. Darum ist die Vermutung auch nicht sonderlich gewagt, dass viele Mitarbeitende von Unternehmen am Finanzmarkt das lange Pfingstwochenende mit der Durchsicht des eigenen Produktportfolios und der dazugehörigen Kapitalanlageprospekte und Unterlagen verbringen werden, statt das sonnige Wetter zu genießen. Aber was genau wird der DWS vorgeworfen, das einen Rücktritt des Vorstandstandvorsitzenden unausweichlich machte?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Geld in grüne Richtung lenken</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Thema erhält auch deshalb aktuell so viel Aufmerksamkeit, weil die europäischen Finanzmärkte von einer grünen Welle regelrecht überrollt werden. Im Kampf gegen Klimawandel, Artenverlust und Umweltverschmutzung hat die EU im Rahmen des sogenannten Green Deals ein riesiges Paket auf den Weg gebracht, das Finanzströme weg von klimaschädlichen und hin zu klimafreundlichen Wirtschaftszweigen lenken soll. Dieser Lenkungswirkung wird ein enormes Potenzial zum Schutz des Planeten zugesprochen – vermutlich zurecht, regiert Geld ja bekanntlich die Welt.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusammengefasst werden diese Maßnahmen im Sustainable Finance Act der EU, der unterschiedliche Maßnahmen bereithält. Ein sehr wichtiges Instruments ist dabei die EU-Taxonomie, ein Klassifikationssystem, das künftig definieren soll, welche Wirtschaftsaktivitäten als grün eingestuft werden dürfen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine solche Einstufung fehlte bisher, weshalb es Anbietern von Finanzprodukten gar nicht so leicht fiel zu entscheiden, welche Investitionen grün sind und welche nicht. Die grobe Marschrichtung gaben und geben nach wie vor die ESG-Angaben vor, die von Unternehmen, in die ein Fonds sein Geld investiert, veröffentlicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>CSRD verschärft ESG-Berichterstattung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber für diese nicht-finanziellen Angaben (ESG steht für Enviroment, Social, Governance) der Unternehmen galten bisher eher schwammige Regeln. Und auch hier setzt der Sustainable Finance Act der EU an. Aktuell wird die Verordnung für die Berichtspflicht von Unternehmen überarbeitet und verschärft. Die künftige Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird von Unternehmen eine taxonomiekonforme Berichterstattung ebenso wie eine Überprüfung der Angaben durch Wirtschaftsprüfer verlangen. Aktuell befinden sich sowohl die Taxonomie als auch die CSRD in der Einführungsphase, sind also für Unternehmen und Finanzakteure noch Neuland.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Pflicht der Anlageberater wurde DWS zum Verhängnis</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Taxonomie umfasst aber noch einen weiteren – und für die DWS offenkundig verhängnisvollen – Punkt: Die zur Taxonomie gehörende Offenlegungsverordnung verlangt nicht nur von den Unternehmen mehr Transparenz und Wahrheit bei der Beschreibung der grünen Aktivitäten, sondern auch von den Analgeberatern. Diese sind mittlerweile verpflichtet, grüne von nicht-grünen Anlagen zu trennen und die Anleger entsprechend zu beraten. Was Desiree Fixler der DWS vorwirft betrifft eine Verletzung ebendieser Pflicht. So sollen in Kapitalanalageprospekten wissentlich grüne Produkte beworben worden sein, die keine waren. Die Anleger, die auch aufgrund der Taxonomieverordnung inzwischen extrem sensibilisiert sind, was die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten betrifft, wurden also bewusst getäuscht. In einem FAZ-Artikel vom<a href="http://(https://zeitung.faz.net/faz/unternehmen/2022-06-02/der-kampf-gegen-gruenfaerberei-hat-erst-begonnen/765863.html)"> 2. Juni 2022</a> wird ein Finanzexperte mit den Worten zitiert, die „Assett-Manager hätten bei der Vermarktung der Produkte bewusst übertrieben.“ Im Raum steht nun der Verdacht auf Kapitalmarktbetrug – ein Vergehen, das schlimmstenfalls sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Finanzmarkt ist wachgerüttelt</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Maßnahmen des Sustainable Finance Acts werden von etlichen Seiten – Unternehmen, Politik, Lobbyisten – kritisch bewertet. Vor allem die Inhalte der Taxonomie (Stichwort Atomstrom) und die strengeren Vorgaben der CSRD finden nicht nur Befürworter. Und vielleicht haben beide Regelungen ihre Schwächen – zumal sie noch nicht etabliert und bisher eher nebulös sind. Aber allein der aktuelle Fall, der nicht nur die DWS, sondern auch die sich als besonders nachhaltig gebende Deutsche Bank in echte Schwierigkeiten bringt, ist aller Mühen um einen grünen Finanzmarkt wert.&nbsp;&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Definition Taxonomie</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Die Taxonomie ist ein einheitliches Klassifikationssystem, um über nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Investmentanlagen, Portfolios und Geschäftsbereichen transparent und vergleichbar zu informieren. Die damit verbundenen Berichtspflichten richten sich an institutionelle Anleger, Finanzinstitute, Vermögensverwalter und an der Börse notierte Großunternehmen. Für Anlageberater besteht zukünftig die Pflicht, auf „grüne“ Investitionsmöglichkeiten hinzuweisen.&#8220;</p>



<p class="wp-block-paragraph">(Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, No. 5/22 (18. Februar 2022))</p>
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